Trainingsgelände – Nutzungsregeln

Wichtig !!! Aktualisierung für 2024 !!!!!

Die MotoCross-Strecke ist ausschließlich für Solo-Motorräder zugelassen.
Gespanne, Quads und Dreiräder dürfen hier leider nicht fahren.

Nutzungsregeln für das Trainingsgelände des MSC Berkheim e.V.:

Diese Regeln gelten für alle Fahrer, sowohl Vereinsmitglieder als auch Gastfahrer, welche auf den Strecken trainieren wollen.

  • modifizierte Auspuffanlagen (Rennauspuff) sind nur mit DB-Killer-Einsatz zur Schallreduktion erlaubt (max. zulässige Lautstärke für alle Motorräder 96 dB). Es werden Schallmessungen vom Verein durchgeführt um dies sicherzustellen. Ist ein Motorrad zu laut, wird dies vom Trainingsbetrieb sofort ausgeschlossen.
  • An Sonn- und Feiertagen ist die Anzahl der Fahrer auf den Strecken begrenzt. Es dürfen nur Clubmitglieder und wenige Gastfahrer auf der Strecke fahren. Diese Gastfahrer können sich maximal 2 Tage vorab anmelden.
  • Kinder dürfen auch als Nicht-Mitglieder an Sonn- und Feiertagen fahren.
  • Es dürfen nur Motorräder auf dem Trainingsgelände gefahren werden, welche dem momentan technischen Stand an Sicherheit und Lautstärke entsprechen.
  • Die Durchfahrtsmöglichkeiten für Rettungsfahrzeuge zur Strecke sind unbedingt freizuhalten.
  • Das Fahren ausserhalb der markierten Strecken oder dem Fahrerlager ist strengstens untersagt. Hierzu zählen u.a. die Feldwege um die Kiesgrube, die angrenzenden Wiesen und das Kiesgrubengelände selbst.
  • Die Einfahrt auf bzw. die Ausfahrt von den Strecken ist nur über die entsprechenden Ein- und Ausfahrten erlaubt.
  • Das Betreten bzw. Befahren des Deponiegeländes der Fa. Max Wild ist strengstens untersagt. Bei unbefugtem Betreten entfallen sämtliche Haftungsansprüche gegenüber der Fa. Max Wild und dem MSC Berkheim e.V.
  • Abfälle jeglicher Art sind von jedem Besucher mit nach Hause zu nehmen und dort ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Bei eventuellen Verletzungen auf dem Gelände des MSC Berkheim ist das im Container befindliche mobile Telefon für Notrufe zu benutzen und ggfs. Erstversorger, welche sich auf dem Gelände befinden, zu unterrichten. Ein Erste-Hilfe-Verbandskasten und der Feuerlöscher stehen jederzeit griffbereit während des Trainingsbetriebs vor dem Aufenthaltsraum stationiert.
  • Sämtliche Tank- und Wartungsarbeiten sind auf der eigenen Umweltmatten zu tätigen.
  • Im Brandfalle sind die vor dem Container bereitgestellten Feuerlöscher zu benutzen und die Verantwortlichen des Vereins zu unterrichten.
  • Das Fahren auf der Strecke ist nur mit passender Schutzbeleidung gestattet. Hierzu zählen neben entsprechenden Textilien v.a.: Helm, Brustpanzer, Rückenprotektor, Motocrossstiefel, Handschuhe, Ellenbogen-, Knieschützer und möglichst Nackenschutz.
  • Das Parken außerhalb des Fahrerlagers ist verboten.
  • Im Fahrerlager gilt für Autos und Motorräder eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h.
  • Die Trainingszeiten sind ausnahmslos und genauestens einzuhalten. Ein Fahren außerhalb ist strengstens verboten.
  • Beim Parken in dem Fahrerlager ist darauf zu achten, dass es möglichst platzsparend durchgeführt wird.
Weitere Regeln entnehmen Sie bitte der Haftungsverzicht-Erklärung, welche vor Antritt des Trainings vom jedem Fahrer auszufüllen ist…
Zusätzliche Regeln bzw. genauere Erläuterungen sind bei der Vorstandschaft zu erfahren…