wichtige Corona-Regelergänzung

Um die aktuellen Regeln zu erfüllen gelten folgende Regeln:

Nur Mitglieder zulässig.

Toröffnung Zeiten:

Samstag: 12:30 bis 15:00 Uhr

Sonntag: 13:00 bis 15:00 Uhr

Zweiter Streckenposten am Tor mit Liste jeweils zu den Toröffnungszeiten erforderlich.

Trial haben ihre eigene Liste

Corona Verordnung vom 24.04.2021

Alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.

Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden

– Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs.

Corona Verordnung vom 01.05.2021 (gültig ab 03.05.2021)

Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 01.05.2021 gültig ab 03.05.21

Auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und in geschlossenen Räumen: Kontaktlose Individualsportarten alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Kinder bis einschließlich 13 dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anleitungspersonen brauchen auf Anforderung durch das Gesundheitsamt negativen Coronatest, Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden – Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs

Die Vorstandschaft